Investitionen in Photovoltaik-Anlagen werden vom Gesetzgeber gezielt gefördert. Die wichtigste Grundlage dafür wurde bereits im Jahr 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geschaffen. Dieses Gesetz fördert die Nutzung unter anderem von Sonnenenergie. Für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom garantiert Ihnen der Gesetzgeber eine Vergütung durch ihren Netzbetreiber über einen Zeitraum von 20 Jahren, plus der verbleibenden Monate aus dem Jahr der Inbetriebnahme. Somit haben Sie eine langfristige Planungs- und Investitionssicherheit. Die Qualität unserer Photovoltaikanlagen ermöglichen eine Stromerzeugung über Jahrzehnte. Die Amortiesierung ist meistens schon nach zehn Jahre erreicht. Wir zeigen Ihnen individuelle Finanzierungsmöglichkeiten auf.
Förderung Energiespeichersysteme
Das KfW-Programm Erneuerbare Energien "Speicher“ unterstützt die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, die an das elektrische Netz angeschlossen ist, durch zinsgünstige Darlehen der KfW und durch Tilgungszuschüsse, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) finanziert werden. Mit diesem Programm soll die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen angeregt werden. Die geförderten Systeme leisten einen Betrag zur besseren Integration von kleinen bis mittelgroßen Photovoltaikanlagen in das Stromnetz.
Günstige Kredite nutzen
Zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen bietet der Finanzmarkt spezielle Kredite, unter anderem von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Gerne informieren wir Sie ganz individuell über die für Ihre Anlage möglichen Vergünstigungen. Detaillierte Beratung erhalten Sie von unserem Partner der Sparkasse Heidelberg.
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